Die Mitgliedschaft in den TSV Widukindland kann ausschließlich mit unserem Betrittsformular beantragt werden. Nach erfolgtem Eintritt wird der entsprechende Mitgliedbeitrag immer quartalsweise, im Laufe des Quartals, eingezogen.


Monatsbeiträge

Familie (Höchstbeitrag)

Unter die Vergünstigung des Familienbeitrages fallen Personengruppen, die mindestens eine der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Drei oder mehr Kinder
  • Ein Elternteil mit einem oder mehreren Kindern
  • Ehepaare oder Paare in Ehe ähnlicher Gemeinschaft mit oder ohne Kind(er)

(Als Kinder gelten Kinder und Jugendliche bis zu dem Kalenderjahr in dem das 20. Lebensjahr vollendet wird. Zu Beginn des Kalenderjahres, in welchem das 21. Lebensjahr vollendet wird, erfolgt automatisch die Einstufung als Einzelmitglied, falls kein Antrag auf Beitragsermäßigung vorliegt.)

12,00 €


Einzelmitglieder

Ab dem Kalenderjahr in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird.

8,00 €


Ermäßigter Beitrag

Für alle Kinder und Jugendliche bis zu dem Jahr in dem das 20. Lebensjahr vollendet wird, gilt automatisch der ermäßigte Beitrag. Der ermäßigte Beitrag kann auf schriftlichen Antrag und bei unaufgefordertem jährlichen Nachweis der entsprechenden Voraussetzungen beantragt werden von:

  • Auszubildenden, Schülern und Studenten
  • FSJ - Teilnehmer
  • Familien mit Familienpass

Bei fehlendem Nachweis wird der volle Einzelmitgliedsbeitrag erhoben. Der Antrag muss nach Ablauf des gewährten Zeitraumes erneut schriftlich gestellt werden. Entsprechend der Vereinssatzung können weitere Ermäßigungen vom Vorstand auf schriftlichen Antrag im Einzelfall beschlossen werden.

5,50 €


Passive Mitglieder

(Mindestbeitrag. Nur auf schriftlichen Antrag.)

4,00 €


Ehrenmitglieder

frei